Schließ- und Standdienst

Ab 1.März wird wieder ein regulärer Dienstplan eingeführt. Wöchentlich rotierend ist immer eine Person des erweiterten Vorstandes für das Aufschließen und Zuschließen der RSA verantwortlich. Die Person, welche für das Schließen zuständig ist, ist auch gleichzeitig Standaufsicht.

Eine entsprechende Liste mit den Diensten hängt in der RSA für jeden sichtlich aus.