Mitgliedschaft

Beitragsordnung des Schützenvereins 1957 Hergershausen e.V.
zu § 5 der Vereinssatzung – Mitgliedsbeitrag – Stand: ab 01.01.2022


Erwachsene:
Eintrittsgebühr € 250.- / Jahresbeitrag € 180.-

Passive Mitgliedschaft:
Eintrittsgebühr € 50.- / Jahresbeitrag € 42.-


Senioren:
Eintrittsgebühr € 250.- / Jahresbeitrag € 120.-


Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr:
Eintrittsgebühr € 10.- / Jahresbeitrag € 24.-, jedes weitere Kind bis zum 17. Lebensjahr € 12.-

Familienbeitrag:
auf Anfrage

Zu leistende Arbeitsstunden :
Aktive Mitglieder haben pro Geschäftsjahr nach jeweiliger Festlegung des Vorstandes und der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung jährlich 15 Arbeitsstunden zu leisten. Dies ist erforderlich für die Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes sowie für die Nutzung des Schützenhauses.
Pro nicht geleistete Pflichtstunde wird ein Reuegeld von € 10,- erhoben.
Vorstandsmitglieder sind von der Regelung ausgenommen.

RSA-Gebühren:

  • 25m und 50m Schießstand KK und GK bis 1.500 Joule mit elektronischer Auswertung
  • Langzeitnutzer Gebühr auf Anfrage
  • Einzelschützen (Nichtmitglieder) zahlen während der offiziellen Öffnungszeiten Std. € 15.-

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